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Wozu ein Energieausweis?

Ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Entsprechend dem stetig steigenden Verbrauch in den Entwicklungs-ländern und der zunehmenden Verknappung der fossilen Energieträger, werden die Preise weiterhin stark ansteigen.

Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft "Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt. Der Energie- ausweis, der in Zukunft bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsgebäuden vorzulegen sein wird, sorgt durch die Möglichkeit der bundesweiten Vergleichbarkeit von Objekten für mehr Kostentransparenz

 

Energiepass jetzt Pflicht!

Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis einschließlich 1965 fertiggestellt wurden.  Ab dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.

In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem verbrauchsorientierten oder einem bedarfsorientierten Energieausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt werden. Bei einer geplanten Modernisierung des Gebäudes ist der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

 

 

Mein Büro bietet an:

Energiepass / Energiebedarfsausweis

Energieoptimierte Planung von Gebäuden  und Anlagen

Hinweis zur Vermittlung von Zuschüssen und Krediten

   

 

 
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