Ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs
in Deutschland wird für die Raumheizung und
Warmwasserbereitung aufgewendet. In privaten
Haushalten stellen die Heizkosten den größten
Anteil an den Betriebskosten. Entsprechend dem
stetig steigenden Verbrauch in den
Entwicklungs-ländern und der zunehmenden
Verknappung der fossilen Energieträger, werden
die Preise weiterhin stark ansteigen.
Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in
Zukunft "Energieeffizienz" zum eigenen
Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt. Der
Energie- ausweis, der in Zukunft bei Verkauf
oder Vermietung von Bestandsgebäuden vorzulegen
sein wird, sorgt durch die Möglichkeit der
bundesweiten Vergleichbarkeit von Objekten für
mehr Kostentransparenz
Energiepass jetzt Pflicht!
Ab Juli 2008 muss bei Vermietung, Verkauf oder
Verpachtung eines Wohngebäudes ein
Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für
alle Hausbesitzer, deren Wohnungen bis
einschließlich 1965 fertiggestellt wurden. Ab
dem 1. Januar 2009 gilt diese Pflicht dann auch
für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt
wurden.
In einer Übergangsfrist kann noch zwischen einem
verbrauchsorientierten oder einem
bedarfsorientierten Energieausweis gewählt
werden. Ab dem 1. Oktober 2008 muss bei
Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die
vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt
wurde, ein Bedarfsenergieausweis ausgestellt
werden. Bei einer geplanten Modernisierung des
Gebäudes ist der bedarfsorientierte
Energieausweis aussagekräftiger da er eine vom
Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes
bietet.
Mein Büro bietet an:
Energiepass / Energiebedarfsausweis
Energieoptimierte Planung von Gebäuden und
Anlagen
Hinweis zur Vermittlung von Zuschüssen und Krediten